Willkommen auf Verpartnerung.net

Hier möchten wir Alles sammeln über die Verpartnerung (gleichgeschlechtliche Ehe.) und freuen uns auf Ihre Beiträge und Infos.

Rechtliche Grundlage

Eine Verpartnerung, oder auch „Homo Ehe“ kann in Deutschland auf der Basis des Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossen werden. Dies Gesetz trag am 1. August 2001 in Kraft.

Im Jahr 2007 gab es laut Bundesamt 68.000 gleichgeschlechtliche Paare die in gemeinsamen Haushalten lebten. 15.000 davon (das sind 22%) gingen eine Verpartnerung ein.

Rechtliche Unterschiede zur Ehe

Verfassungsrecht – Laut Verfassung ist eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht möglich. Sie kann nur vom Gesetzgeber erteilt, aber somit auch wieder aufgehoben werden.

Einkommenssteuerrecht – „Homo Ehen“ genießen in Deutschland keine einkommenssteuerrechtliche Vorteile.

Adoptionsrecht – Eine Adoption ist generell möglich; Allerdings geht das Sorgerecht beim Todesfall eines Partners an das Vormundschaftsgericht und kann unter Umständen dem verbliebenen Partner entzogen werden.

Berufsständische Versorgung – Auch hier gibt es für Angehörige meist keine Möglichkeit eine Altersvorsorge zu treffen, da die Verpartnerung nicht als vollwertige Ehe angesehen wird. Hierzu fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Arbeitgeber nach.

Heute ist es in Deutschland leicht möglich eine gleichgeschlechtliche Ehe einzugehen. Und mit den rechtlichen Nachteilen im Vergleich zu einer vollwertigen Ehe lässt es sich gut leben.

Mann und Mann oder Frau und Frau zu werden ist heut zu Tage kein Problem mehr.